am 28.05.2024 von Matthias Ebel

Wieviele Pflanzen sind in Deutschland erlaubt?

IMG 5942

Ist der Besitz von einer Pflanze erlaubt, oder 3? Oder doch viel mehr?

Das Konsumcannabisgesetzes trat am 1.4.2024 in Deutschland in Kraft. Es wurde erlaubt, dass erwachsene Menschen zu Hause straffrei bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen dürfen.
Der Anbau in der eigenen Wohnung von 3 blühenden Pflanzen Cannabispflanzen wurde gestattet. Zur eigenen Wohnung zählt der eigene Balkon und Garten am Haus und wahrscheinlich auch der eigene Kleingarten.
Dem Gesetz ist folgendes zu entnehmen:
“§ 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau
(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.”

Klingt erstmal eindeutig. Nun kommt aber der Clou. Im Abschnitt "Begriffsbestimmung" ist folgendes zu finden:
"8. Cannabis: Pflanzen, Blüten, und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe mit Ausnahme von
a) Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne von § 2 Nummer 1 und 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes,
b) CBD,
c) Vermehrungsmaterial,
d) Nutzhanf und
e) Pflanzen als Teil von bei der Rübenzüchtung gepflanzten Schutzstreifen, wenn sie vor der Blüte vernichtet werden;"

Das bedeutet, dass Cannabispflanzen als Cannabispflanzen gesetzlich zählen und somit auf 3 begrenzt sind, wenn sie blühen. Ansonsten zählen sie als Vermehrungsmaterial bzw. Stecklinge und sind von der Begrenzung ausgenommen.
Somit steht dem Besitz, Anbau, gewerblicher Produktion und Vertrieb von Cannabispflanzen (von mehr als 3 Pflanzen) nichts im Wege - so lange sie nicht blühen.

Kontakt

Matthias Ebel
Langer Zaun 46
74182 Obersulm
DEUTSCHLAND
Wir verwenden Cookies
Wir und unsere Partner verwenden Cookies und vergleichbare Technologien, um unsere Webseite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Dabei können personenbezogene Daten wie Browserinformationen erfasst und analysiert werden. Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung zu. Durch Klicken auf „Einstellungen“ können Sie eine individuelle Auswahl treffen und erteilte Einwilligungen für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen  ·  Datenschutzerklärung  ·  Impressum
zurück
Cookie-Einstellungen
Cookies die für den Betrieb der Webseite unbedingt notwendig sind. weitere Details
Website
Verwendungszweck:

Unbedingt erforderliche Cookies gewährleisten Funktionen, ohne die Sie unsere Webseite nicht wie vorgesehen nutzen können. Das Cookie »TraminoCartSession« dient zur Speicherung des Warenkorbs und der Gefällt-mir Angaben auf dieser Website. Das Cookie »TraminoSession« dient zur Speicherung einer Usersitzung, falls eine vorhanden ist. Das Cookie »Consent« dient zur Speicherung Ihrer Entscheidung hinsichtlich der Verwendung der Cookies. Diese Cookies werden von Matthias Ebel Consulting auf Basis des eingestezten Redaktionssystems angeboten. Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Cookies die wir benötigen um den Aufenthalt auf unserer Seite noch besser zugestalten. weitere Details
Externe Videodienste
Verwendungszweck:

Cookies die benötigt werden um YouTube Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Google LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 179 Tage gespeichert.
Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de

Cookies die benötigt werden um Vimeo Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Vimeo LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy